Autorenhinweise für Veröffentlichungen in der AUR

I. Einsendungen

Manuskripte senden Sie uns als E-Mail-Anhang in einem bearbeitungsfähigen Format (doc, odf oder rtf, nicht pdf) an die folgende E-Mail-Adresse: aur@lv.de

Wir benötigen Ihren Beitrag einen Monat vor seinem geplanten Erscheinen. Richtdatum ist der 15. des jeweiligen Monats.

II. Länge

Die Länge des jeweiligen Beitrags wird mit dem Autor individuell vereinbart. Für die Rubriken gelten als Richtlinie folgende Obergrenzen:

Rubrik Zeichen (inklusive Fußnoten und Leerzeichen)
Aufsätze und Beiträgemax. 40.000
Forummax. 25.000
Urteilsanmerkungenmax. 15.000
Buchbesprechungenmax. 15.000

Die Zeichenzahl versteht sich jeweils inklusive Leerzeichen und Fußnoten; Ausnahmen sind Manuskripte für Forum, Urteilsanmerkungen und Buchbesprechungen, die keine Fußnoten enthalten dürfen (Zitate sind hier in Klammerzusätzen möglich).

Richtlinien fuer die Gestaltung von Beitraegen in der Zeitschrift "Agrar- und Umweltrecht" (AUR)

A. Formatierung

Manuskripte fuer die AUR duerfen keine ueber das Uebliche (fett, kursiv, automatische Gliederung/Nummerierung, Aufzaehlung) hinausgehende Formatierung, insbesondere keine Textmarken und keine dynamischen Fussnoten-Verlinkungen, enthalten. Hervorhebungen im Text durch beispielsweise Unterstreichung, Kursivsetzung oder Fettungen sind generell zu vermeiden. Zitate sind durch An- und Ausfuehrungszeichen und damit nicht etwa durch Kursivtext, gesonderte Absaetze oder Einrueckungen kenntlich zu machen. Der Text ist im Blocksatz mit Silbentrennung [moeglichst unter Nutzung der auf der AUR-Internetseite zur Verfuegung gestellten Formatvorlage] einzureichen.

B. Beitragstitel

Die Beitraege sollen mit einem praegnanten, kurz gehaltenen und substantivisch gebildeten Titel ohne Abkuerzungen (Ausnahme: allgemein uebliche Normenangaben, Gerichtsbezeichnungen und Aehnliches) betitelt werden. Insbesondere darf die Ueberschrift kein vollstaendiger Satz sein.

C. Autorenzeile und Autorensternchenfussnote

Die Autorenzeile nach dem Titel des Beitrages enthaelt Vor- und Nachname des Autors mit ggf. akademischen Grad sowie den Ort des Autors, z. B.: Prof. Dr. Martina Mustermann, Muenchen (*).

Am Ende der Autorenzeile sollte eine Sternchenfussnote (*) mit weiteren persoenlichen Angaben - ueblicherweise die berufliche Position - angebracht werden, z. B.: Die Autorin ist Inhaberin des Lehrstuhls fuer Buergerliches Recht, Arbeits- und Handelsrecht an der Universitaet Muenchen./Der Autor ist Fachanwalt fuer Arbeitsrecht in der Kanzlei Mustermann & Partner in Hamburg.

Zugleich kann in der Sternchenfussnote ggf. vermerkt werden: "In dem Beitrag geaeusserte Ansichten sind allein privater Natur." Ausserdem koennen an dieser Stelle Danksagungen sowie Bemerkungen zum Anlass des Beitrages erfolgen, etwa: "Der Beitrag gibt einen Vortrag wieder, den die Autorin ... gehalten hat." und ggf.: "Der Vortragsstil wurde beibehalten." Gleichfalls hierhin gehoeren Verweise auf andere Stellen im Heft, z. B. eine Verbindung zu einem Ausschussbericht oder einem Entscheidungsabdruck, sowie Angaben im Falle einer Beteiligung an einen eroerterten Rechtsstreit oder eines Gutachtenauftrages und gegebenenfalls Angaben zur Nutzung von KI.

D. Gliederung und Eingangstext

Jeder Beitrag ist, soweit er 15.000 Zeichen ueberschreitet, zu gliedern. Dabei sind folgende Gliederungsebenen zu verwenden: A., I., 1., a). Weitere Gliederungsebenen sind, wenn moeglich, zu vermeiden. Jede Gliederungsebene ist mit einer Ueberschrift zu versehen. Bei sehr langen Beitraegen sollte dem Beitrag eine Gliederung vorangestellt werden. Laengere Beitraege koennen zudem mit einem kursiv gehaltenen Eingangstext versehen werden, der kurzgefasst in einem Absatz auf den Punkt bringt, worum es in dem Beitrag geht. Der Eingangstext ist nicht in die Gliederung einzubeziehen.

E. Allgemeine Hinweise zur Gestaltung des Textes

Der Text ist als Fliesstext zu gestalten. Dabei sollten Absaetze aus nur einem Satz vermieden werden. Gliederungspunkte ohne Text sind nicht zulaessig.

Zahlenangaben von 1 bis 12 sowie glatte Zehner, Hunderter etc. sind auszuschreiben ("fuenf Teilnehmer", "zwoelf Paragrafen"), soweit es sich nicht Wertbetraege, Daten, Tabellen etc. handelt.

Alle Daten werden in Ziffern ohne fuehrende Null gehalten (d. h. 2.3.2025, nicht 02.03.2025).

Soweit Abkuerzungen bei Normen und Gerichtsbezeichnungen allgemein ueblich sind, sollten nur diese Abkuerzungen verwendet werden. Alle anderen Fachabkuerzungen, insbesondere fuer nicht allgemein bekannte Normen, sollten bei der ersten Verwendung eingefuehrt werden.

Abkuerzungen sind in Text und Fussnoten einheitlich zu verwenden. Laender, Koerperschaften und Organe sind grundsaetzlich auszuschreiben (d. h. nicht z. B. DE, BW, KOM, EP, BT, BR, BReg; Ausnahmen: "EU", "WTO" u. ae. sowie in Fussnoten amtliche Fundstellen wie BT-Drs. 18/2020 v. 6.6.2022 und KOM (2005) 233 v. 5.5.2025). Waehrungsangaben sind mit der offiziellen Abkuerzung zu schreiben (z. B.: EUR).

Gliederung Zahlen: 3.500, 10.000.

Normengliederungen sind abgekuerzt zu zitieren: § xx; Art. xx; Abs. xx; UAbs. xx; S. xx; Nr. xx. Buchstabe sind mit "Buchst." abzukuerzen. Nur wenn "Satz" alleine steht, ist er auszuschreiben ("In Satz 1 ist geregelt ..."). Unionsrechtsakte sind gemaess der amtlichen Bezeichnung wiederzugeben und bei Nennung ohne konkreten Artikel auszuschreiben: "Verordnung (EG) Nr. 505/1975"; "Verordnung (EU) Nr. 505/2013"; "Verordnung (EU) 2024/505". Erfolgt eine konkrete Artikelnennung, sind "Verordnung" und "Richtlinie" abzukuerzen (VO/RL): "Art. 15 VO (EU) 2024/505". Amtsblattfundstellen und BGBl.-Fundstellen sind gemaess der jeweiligen amtlichen Zitierweise anzugeben. Die Anfuehrung einer solchen Fundstelle, die regelmaessig in einer Fussnote erfolgen sollte, ist nicht zwingend (Ausnahme: schwer auffindbare oder auslaendische Normen).

F. Fussnoten und Zitierweise

I. Allgemeines

Fuer die Nummerierung der Fussnoten sind arabische Ziffern zu verwenden. Im Text werden die Fussnoten immer unmittelbar hinter die Stelle gesetzt, auf die sie sich beziehen. Beziehen sie sich auf einen ganzen Satz, werden sie nach dem Satzpunkt gesetzt.

Beginnt eine Fussnote mit einem Buchstaben, wird ein Grossbuchstabe verwendet (z. B.: "Vgl." und "A. A."; Ausnahme: kleingeschriebener Eigenname, etwa: "von Bogdandy").

Alle Fussnoten werden mit einem Punkt abgeschlossen (Ausnahme: Ein Zitat am Ende der Fussnote endet bereits mit einem Punkt, z. B.: "Das Auto fuhr.").

Der Name des Autors wird kursiv gesetzt. Die Angabe eines Vornamens erfolgt nur bei Verwechslungsgefahr und wird mit einem Komma abgesetzt. Alle anderen Namen (z. B. von Herausgebern) werden nicht kursiv gesetzt. Bei mehreren Namen werden diese mit einem Schraegstrich ohne Leerzeichen abgetrennt. Sind es mehr als vier Namen, kann nur der erste Name und dann "u. a." angegeben werden.

Abkuerzungen: "Seite" = "S."; "siehe" = "s."; "vergleiche" = "vgl."; "Randnummer" = "Rn."; "Fussnote" = "Fn."; "Herausgeber" = "Hrsg."; "folgende" = "f."; "fortfolgende" = "ff."; "Auflage" = "Aufl.".

Nach erstmaliger Angabe einer Literatur- oder Rechtsprechungsfundstelle erfolgen immer Binnenverweise. Wird auf dieselbe Seite bzw. Randnummer verwiesen, bedarf es nur des Verweises "ebd.", ansonsten folgt nach dem Verweis durch Komma abgetrennt die konkrete Fundstelle (Schmidt (Fn. xx), S. xx bzw. Rn. xx; BGH (Fn. xx), S. xx bzw. Rn. xx).

Die volle Angabe von Internetadressen ist nur zu verwenden, wenn keine andere Zitierweise moeglich ist. Bei gedruckten Werken und Werken, die wie ein gedrucktes Werk parallel oder ausschliesslich online erscheinen (z. B. juristische Zeitschriften oder E-Book-Monografien), bedarf es keines Internethinweises. Die Angabe eines Abrufdatums ("abgerufen am ...") ist erforderlich und kann in der jeweiligen Fundstelle oder gesammelt in der Eingangsfussnote erfolgen.

II. Gestaltung der Literaturnachweise

1. Kommentare
Erster Nachweis: Heun, in: Dreier (Hrsg.), Grundgesetz, Bd. III, 3. Aufl. 2018, Art. 105, Rn. 10.
Weitere Nachweise: Heun (Fn. xx), Rn. 11.

2. Sammelbaende einschliesslich Fest- und Gedaechtnisschriften
Erster Nachweis: Klose/Boecker, Privatisierung land- und forstwirtschaftlicher Flaechen nach dem EALG, in: Dombert/Witt (Hrsg.), Agrarrecht, 2. Aufl. 2022, S. 479 (483).
Folgenachweis: Klose/Boecker (Fn. xx), S. 484.

3. Monographien
Erster Nachweis: Bork, Allgemeiner Teil des BGB, 4. Aufl. 2016, Rn. 600.
Folgenachweis: Bork (Fn. xx), Rn. 605.

4. Zeitschriften
Autor, Titelangabe, Zeitschriftenangabe (bei gaengigen Zeitschriften abgekuerzt), Jahreszahl (nur bei Archivzeitschriften ggf. Bandzahl und dahinter die Jahreszahl in Klammern), Anfangsseite, konkrete Zitatseite in Klammern (ggf. mit f. oder ff.).
Erster Nachweis: Zippelius, Ueber die rationale Strukturierung rechtlicher Erwaegungen, JZ 1999, 112 (114 ff.).
Folgenachweis: Zippelius (Fn. xx), S. 116.

III. Gestaltung der Rechtsprechungsnachweise

Gerichtsbezeichnungen werden nicht kursiv gesetzt und immer abgekuerzt (z. B.: AG, VG, OLG, OVG, BGH, EuG, EuGH; Ausnahme: auslaendische Gerichte). Erforderlich sind folgende Angaben: Entscheidungsart, Entscheidungsdatum, Aktenzeichen bzw. beim EuGH/EuG Rechtssachennummer und Entscheidungsname, Fundstelle mit konkreter Angabe der zitierten Stelle (diese Angabe nur, soweit nicht pauschal auf die Entscheidung verwiesen wird). Ist eine Veroeffentlichung in der AUR erfolgt, sollte dies als alleinige oder zusaetzliche Fundstelle angegeben werden (hierbei hilft ggf. die Redaktionsstelle).

BGH, Urt. v. 16.4.2015 - I ZR 69/11, JZ 2016, 254 (255).

OVG Lueneburg, Beschl. v. 5.9.2025 - 4 LA 145/22, juris, Rn. 21.

EuGH, Urt. v. 27.11.2012 - Rs. C-370/12 (Pringle), ECLI:EU:C:2012:756, Rn. 30.

G. Besondere Hinweise fuer die Rubriken "Rechtsprechung" und "Buecherschau"

I. Rubrik "Rechtsprechung"

Bei einer Entscheidungsanmerkung steht vor der Autorenangabe (vgl. Punkt C) als Titel: "Anmerkung zu BGH, Urteil vom 3.3.2025 - LwZR 5/23".

Bei einem Besprechungsaufsatz steht vor der Autorenangabe (vgl. Punkt C) ein eigenstaendiger Titel (vgl. Punkt B), gefolgt von einem Hinweis auf den Besprechungscharakter, als Beispiel: "- Besprechung des Urteils des BGH vom 3.3.2025 (LwZR 5/23)", und je nach Ausgestaltung des Aufsatzes unter Voranstellen von "- Zugleich". Bei einer Entscheidungsbesprechung kann je nach Art und Umfang wie bei einer Entscheidungsanmerkung oder einem Besprechungsaufsatz vorgegangen werden.

Verweise auf Stellen in der jeweiligen Entscheidung sind in Klammern in den Text zu setzen ("Rn. 18"), andere Verweise in der Regel in Fussnoten vorzunehmen.

II. Rubrik "Buecherschau"

Das besprochene Werk ist eingangs wie folgt anzugeben:

Regine Musterfrau/Paul Mustermann
Die tradierte Auslegung
2. ueberarbeitete Aufl., Verlag Marianne Mustergruppe, Frankfurt a. M. 2025, XV und 350 Seiten, ISBN 978-3-658-36297-4, 45 EUR

Bei einer Buchanzeige folgt lediglich die Autorenangabe (vgl. Punkt C). Bei einem Besprechungsaufsatz steht vor der Autorenangabe noch ein eigenstaendiger Titel (vgl. Punkt B), gefolgt von einem Hinweis auf den Besprechungscharakter: "- Besprechung von \"Mustermann/Mustermann, Die tradierte Auslegung, 2. Auflage\"", dabei je nach Ausgestaltung des Aufsatzes unter Voranstellen von "- Zugleich". Bei einer Buchbesprechung kann je nach Art und Umfang wie bei einer Buchanzeige oder einem Besprechungsaufsatz vorgegangen werden.

Verweise auf Stellen in dem jeweiligen Buch sind in Klammern in den Text zu setzen ("S. 105" bzw. "Art. 50, Rn. 18"), andere Verweise in der Regel in Fussnoten vorzunehmen.

Die Autorenhinweise und die Formatvorlage können Sie hier herunterladen:

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